Haltbarkeit von PE-Kunststofftanks - Prüfung wesentlich vereinfacht

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) empfiehlt Kunststofftanks aus dem Werkstoff Polyethylen nach 35 Jahren grundsätzlich außer Betrieb zu nehmen. Dies gilt auch für äußerlich einwandfreie Tanks.

Ein Weiterbetrieb sei nur dann möglich, wenn durch eine kunststofftechnische Untersuchung durch einen Kunststoff-Sachverständigen eine entsprechende Restlebensdauer nachgewiesen sei. Der Verband räumt ein, dass diese Prüfung ohne Beschädigung der Tanks nicht möglich und dass der Austausch der Altanlagen eine Alternative (!) ist.

Der Verband bezieht sich auf die Zulassungsbedingungen der Alt-Tanks und auf eine Empfehlung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

 

Erste Betreiber berichten von Prüfungen durch TÜV-Sachverständige, die dieser Empfehlung gefolgt sind und die Anlagen entsprechend bemängelt haben. Betroffen sind aktuell Anlagen mit Baujahr 1981 und älter, die wiederkehrend prüfpflichtig sind. Nicht betroffen sind Kunststofftanks aus Polyamid (Nylon) und glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK).

 

Den vollständigen Wortlaut der Empfehlung des VdTÜV können Sie hier  nachlesen.